Beratung Hausbau

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Sanieren, erneuern, modernisieren – das sollten Hauseigentümer 2018 beachten!

Eigentum verpflichtet: Der Volksmund formuliert in zwei Worten die umfangreichen Aufgaben, denen sich Eigenheimbesitzer regelmäßig ausgesetzt sehen. Die eigenen vier Wände wollen nicht nur gepflegt werden und optisch ansprechend aussehen – sie sollen auch den Anforderungen der modernen Zeit genügen und müssen daher regelmäßig saniert und modernisiert werden. Glück für die Hausbesitzer: Ganz viele Maßnahmen fördert der Gesetzgeber: Damit das auch im neuen Jahr 2018 so bleibt, gelten bezüglich bestimmter Termine, Fristen und Voraussetzungen folgende wichtige Rahmenbedingungen:

Was, wann, wie, wo: wichtige Änderungen für Eigenheimbesitzer

Die politische Lage in Deutschland hat nach der Bundestagswahl gezeigt, dass die neue Regierung unabhängig von der Konstellation und Zusammensetzung auch in Zukunft das Thema Energiesparen und effizientes Bauen auf dem Plan haben wird. Alle Parteien haben in ihren Wahlprogrammen ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Bauen thematisiert – daher ist auch in der nächsten Legislaturperiode mit entsprechenden Gesetzesänderungen zu rechnen, und zwar ganz unabhängig davon, ob dies als Große Koalition oder auch nicht geschieht.

  • Startschuss für das neue Baurecht
    Mit dem Jahreswechsel ist nach langer Vorlaufzeit endlich das neue Baurecht[1] in Kraft getreten und hat endlich auch Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gefunden. Das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ sorgt nun für einen verbesserten Verbraucherschutz am Bau – eine schon überfällige Gesetzesnovelle, die von Bauherren seit Jahren sehnsüchtig erwartet wurde. Das neue Gesetz war gerade auch angesichts der zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um den Eigenheimbau notwendig und verpflichtet insbesondere Bauunternehmen seit dem 01. Januar 2018 zu verbindlichen Aussagen über die voraussichtliche Bauzeit sowie zur Vorlage einer ausführlichen Baubeschreibung. Übrigens verpflichtet das neue Baurecht die Bauunternehmen auch dazu, detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard in die Baubeschreibung mit aufzunehmen – und schließt damit den Bogen zur Nachhaltigkeit des Bauens. Siehe auch https://www.zbo.de/baurecht/bauvertragsrecht-2018.html

  • Energieausweise der 1. Generation laufen ab
    Seit 2007 werden Gebäude auf der Basis ihres Energieverbrauchs bewertet. Die Ergebnisse werden im Energieausweis festgehalten, der maximal 10 Jahre gültig ist – daher verlieren die Energieausweise der ersten Generation in diesem Jahr ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden. Von Bedeutung ist ein gültiger Energieausweis vor allem für diejenigen, die eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen.

  • Fördermittel rechtzeitig beantragen
    Wer eine bereits bestehende Immobilie mit einer umweltfreundlichen Heizung ausrüsten möchte, sollte ab 2018 die Fristen hierfür im Auge behalten, denn diese sind nun einheitlich und unterscheiden sich nicht mehr voneinander. Einschlägig ist dies insbesondere bei der Installation von Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen sowie Biomasseheizungen. Förderwürdige Maßnahmen in Richtung Heizen mit erneuerbaren Energien müssen daher einen Förderantrag erfahren, bevor diese auf den Weg gebracht werden – das war vorher teilweise anders und sollte jetzt unbedingt beachtet werden. Informationen über Fördermittel finden Sie hier: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/baufinanzierung-baufoerderung.

  • Strompreise weiterhin auf Rekordniveau
    Auch mit einer neuen Regierung wird die Energieversorgung 2018 ein großer Posten im Haushaltsbuch darstellen. Die Strompreise werden auch in Zukunft weiter ansteigen – hier bestehen regional jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede. Daher lohnt der Vergleich der verschiedenen Anbieter nicht nur für Eigenheimbesitzer, sondern auch für Mieter. Siehe auch https://www.tarifvergleich-strom.org/.

  • Entsorgung von Dämmstoffen
    Während bisher Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD als gefährlicher Abfall galten und bei der Entsorgung bestimmten Vorschriften unterworfen waren, sind diese ab 2018 wieder ohne besondere Auflagen zu entsorgen. Der Gesetzgeber hat hiermit den Schwierigkeiten Rechnung gezollt, die bei der Entsorgung verstärkt auftraten – insbesondere für Eigenheimbesitzer, die in den eigenen vier Wänden große oder kleine Sanierungen vornehmen, bedeutet diese Änderung eine deutliche Entlastung bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen.
    Siehe auch https://www.hausbauberater.de/bauwissen/polystyrol-entsorgung

Weitere Änderungen abhängig von der neuen Regierung

Ob für Hauseigentümer weitere wichtige Änderungen rund um das Thema Bauen und Sanieren in Betracht kommen, hängt im Wesentlichen von der Zusammensetzung der neuen Regierung ab. Da die Große Koalition hier nach langer Verhandlungszeit sehr wahrscheinlich ist, ist auch in der neuen Legislaturperiode mit weiteren Gesetzesnovellen zu rechnen – ob und inwieweit diese auch Sanierer und Bauherren betrifft, bleibt dabei vorerst noch offen.

[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw10-de-bauvertragsrecht/493968

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