Vielen ist nicht klar, worin sich ein Hybridhaus von einem Effizienzhaus unterscheidet. Um zu verstehen, was unter diesem Begriff zu verstehen ist, ist ein kurzer Blick auf die Automobilbranche hilfreich: Unter einem Hybridauto wird dort ein Fahrzeug verstanden, was seinen Antrieb durch zwei verschiedene Technologien bezieht, nämlich einem Stromspeicher und einem Verbrennungsmotor.
Da allgemeingültige Kriterien fehlen, muss der künftige Bauherr selbst darauf achten, dass die für Neubauten verbindlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Das gilt auch, wenn er die Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen will. Viele Hausanbieter versuchen Interessenten auch im Hinblick auf die künftige Kostenersparnis vom Bau eines Hybridhauses zu überzeugen. So werden Musterrechnungen angefertigt, die die zu erwartende Einspeisevergütung des durch die Fotovoltaikanlage erzeugten Stroms in den Mittelpunkt stellen. Kunden sollten hier genau prüfen, ob die angenommenen Verbrauchswerte realistisch und die angesetzte Höhe der Einspeisevergütung aktuell sind.
Mit „Hybrid“ ist zunächst nur gemeint, dass wenigstens zwei Technologien, die ein Haus energieeffizienter werden lassen, zusammenarbeiten. Beim Bau von Hybridhäusern handelt es sich dabei in den meisten Fällen um die Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung sowie einer Wärmepumpe, um Heizwärme und Warmwasser zu gewinnen. Dabei wird überwiegend auf eine Erdwärmepumpe zurückgegriffen, weil sie effizienter als diejenigen Pumpen arbeitet, die die Wärme aus dem Grundwasser oder der Umgebungsluft beziehen. Die Bezeichnung „Hybridhaus“ ist jedoch weder rechtlich geschützt noch einvernehmlich und eindeutig definiert, sodass mit ihr keine bestimmte Qualität oder ein bestimmter Leistungsumfang verbunden oder erwartet werden kann.
Die Uneinheitlichkeit bei der Anwendung des Begriffs „Hybridhaus“ wird deutlich bei dem jeweiligen Anspruch sichtbar, den Baufirmen an ihre Häuser stellen.
Manche verbinden mit diesem Gebäudetyp ehrgeizige ökologische Ziele: So soll z. B. ein CO2-Ausstoß vermieden oder wenigstens stark reduziert werden. Deshalb kommen bei deren Häusern ausschließlich Solaranlagen sowie Wärmepumpen für die Beheizung des Hauses und die Warmwasserbereitung in Betracht.
Anderen Bauträgern genügt es, ihre Hybridhäuser ganz im Wortsinn mit zwei Technologien auszustatten und Pelletheizungen als eine der beiden Technologien einzubauen. Für umweltbewusste Bauherren ist dies jedoch nur die zweitbeste Lösung, da der eindeutige ökologische Nutzen der Pelletverbrennung auch unter Experten umstritten ist. Zudem ist der Pelletpreis innerhalb eines Jahres (02/2012-02/2013) um rd. 30 €/ kg angestiegen. Im Mai 2014 lag der Preis für Pelllets bei ca. 250 € pro Tonne. (DEPV)
Oft wird bei potenziellen Kunden der Eindruck erweckt, bei einem Hybridhaus handele es sich um ein höherwertiges Effizienzhaus. Doch um sicher zu sein, ob ihr künftiges Eigenheim tatsächlich den Vorgaben für ein Effizienzhaus nach den Kriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genügt, müssen Kunden die Baubeschreibung sowie den Vertrag genau lesen. Häufig wird das Zusammenspiel der beiden energieeffizienten Technologien derart in den Mittelpunkt gestellt, dass erst auf den zweiten Blick ersichtlich wird, dass die beim Bau von Effizienzhäusern üblichen Leistungen wie z. B. die Dach- und Fassadendämmung nicht enthalten sind. In der Objektbeschreibung ist zwar oft der Hinweis enthalten, die Häuser würden als Effizienzhäuser 55 oder 70 erstellt und somit auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert; in vielen Fällen erfolgt jedoch kein Hinweis darauf, wie dieses Ziel konkret erreicht werden soll.
Baufirmen, die ihren Kunden ein Hybridhaus anbieten, versuchen in erster Linie mit der Kostenneutralität dieses Haustyps zu überzeugen. Dazu werden die autarke Stromgewinnung und die Einspeisevergütung für die überschüssige Elektrizität den Verbrauchskosten für Warmwasser und Heizwärme gegenübergestellt. Doch angesichts der stetig sinkenden Einspeisevergütung und somit sinkender Einnahmen für den Hausbesitzer bildet sich ein Ungleichgewicht:
Derzeit setzen die meisten Hersteller von Hybridhäusern längst veraltete Einspeisevergütungen gem. Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) an. Viele von ihnen berufen sich bei ihren Berechnungen auf Tarife, die 2011 oder 2012 gegolten haben und zwischen 19,5 und 20 Cent/kWh lagen. Davon kann jedoch heute keine Rede mehr sein: Für Anlagen, die im Oktober 2012 in Betrieb gegangen sind, wurden noch 18,36 Cent/kWh gezahlt, für ab Januar 2013 installierte Anlagen nur noch rd. 17,02 Cent/kWh. Ab Februar 2013 wird die Einspeisevergütung nur noch 16,64 Cent/kWh betragen und ab April 2013 auf 15,92 Cent/kWh absinken (Quelle: www.bundesnetzagentur.de). Schon heute ist absehbar, dass es weitere Absenkungen der Einspeisevergütung geben wird.
Wer sich für ein Hybridhaus interessiert, muss also genauer hinsehen und sich diese Fragen stellen:
Achtung: Gefördert werden nur diejenigen Eigenheime, die den Effizienzhaus-Vorgaben der KfW entsprechen!
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