Die Gasheizung gehört nach wie vor zu den beliebtesten Heizungsvarianten, in mehr als der Hälfte aller neuen Eigenheime wird sie montiert. Im Gegensatz zu Bestandsbauten wird sie jedoch in heutigen Neubauten nicht mehr als alleiniges System installiert, mit dem für Heizwärme und Warmwasser gesorgt wird.
Die derzeit gültige Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht Anforderungen an neu errichtete Wohngebäude vor, die ausschließlich mit einer Gas-Brennwertheizung nicht zu erfüllen sind. Für alle klassischen Einfamilienhäuser, für die seit dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde eingegangen ist, gilt, dass ihr Primärenergiebedarf maximal 51 kWh/(m2 * a) sowie der spezifische Transmissionswärmeverlust höchstens 0,368 W/(m2 * k) betragen dürfen. Der Jahreswärmebedarf für eine Heizung darf bei bis zu 8.983,5 kWh und der Bedarf an Warmwasser bei maximal 2.394,75 kWh liegen. Diese Werte sind nur mit einer effektiven Wärmedämmung der Gebäudehülle und einer energetisch hochwertigen Anlagentechnik für die Beheizung, Warmwasserbereitung und ggf. Kühlung zu erreichen. Außerdem sieht die EnEV vor, dass die obersten Geschossdecken zum unbeheizten Dachraum einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) haben müssen, der nicht höher als 0,24 W/(m2 * k) ist. Da mit der novellierten Fassung der EnEV, die seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist, auch ein um 25 % reduzierter Primärenergiebedarf festgelegt wurde, reicht seitdem eine Brennwertheizung in Kombination mit Solarthermie für die Brauchwassererwärmung nicht mehr aus. Bauherren müssen sich neben der Wärmedämmung für weitere Komponenten wie z. B. eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine solare Heizungsunterstützung entscheiden.
Eine Hybridheizung vereint mindestens zwei verschiedene Technologien, die parallel eingesetzt werden. Wenn bei einem Neubau die Wahl auf eine Gas-Brennwerttherme fällt, dann wird diese nur noch dazu genutzt, immer dann einzuspringen, wenn die eingesetzten erneuerbaren Energiequellen nicht mehr ausreichend Heizwärme und Warmwasser liefern können. Die üblichen Kombinationen sehen neben einer Gas-Brennwertheizung Solarthermie zur Brauchwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung vor. Die großen deutschen Hersteller haben sich auf die entsprechende Nachfrage eingestellt und bieten Komplettpakete an, die aus einer Gas-Brennwertheizung, einer Solaranlage einschließlich der Solarregelung und einem entsprechenden Speicher bestehen. Um zu verhindern, dass eine Hybridanlage nicht zu groß oder zu klein ausgelegt ist, sollte eine Wärmebedarfsrechnung nach DIN EN 12831 durchgeführt werden.
Die durchschnittlichen Investitionskosten für eine Hybridanlage in einem typischen Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 140 m2, die aus einer Gas-Brennwertheizung und einer Solaranlage besteht, sind mit 12.500 Euro vergleichsweise günstig; schon für eine mit Erdöl betriebene Hybridheizung müssten 1.000 Euro mehr ausgegeben werden, für eine Pelletheizung mit einer Solaranlage sogar etwa 8.000 Euro mehr.
Innerhalb der letzten zehn Jahre waren die Gaspreise relativ stabil, zwischen 2015 und 2017 sind sie sogar etwas gefallen. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass Erdgas 2018 wieder teurer werden wird: Das russische Erdgasförderunternehmen Gazprom, von dem etwa 40 % des deutschen Gasbedarfs gedeckt werden, hat bereits Ende 2017 angekündigt, seine Preise um 10 % zu erhöhen. Auch die Abkehr zahlreicher Industrieunternehmen vom Erdöl zugunsten von Erdgas wird eine Preissteigerung nach sich ziehen. Innerhalb eines Jahres (Januar 2016 bis Januar 2017) ist der Gaspreis an den Terminmärkten bereits um 26 % angestiegen. Deshalb raten Energieexperten und Verbraucherschützer, sich jetzt noch die relativ günstigen Preise vertraglich zu sichern und eine möglichst lange Preisgarantie zu vereinbaren. Ein Wechsel des Energieversorgers kann zu Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr führen. Wer seiner Heizung noch einen „grünen Anstrich“ verleihen möchte, kann anstelle von Erd- auch mit Biogas heizen.
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