Jährlich passieren Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabfallende, morsche Baumteile - speziell in den stürmischen Herbst- und Wintermonaten. Um Beschädigungen am eigenen Haus und Grund oder Schadenersatzansprüche betroffener Dritter zu vermeiden, sollte jeder Baumeigentümer sicherstellen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr ausgeht. Deshalb empfiehlt es sich, den Zustand der Bäume regelmäßig zu kontrollieren.
Einige Baumschädigungen - etwa im Wurzelraum oder morsche Stellen im Stamm - sind jedoch mit bloßem Auge nicht erkennbar. Wenn etwas passiert, haftet grundsätzlich der Baumeigentümer. "Wenn dieser nachweisen kann, dass er seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat oder der Schaden auch bei Beachtung der Verkehrssicherungspflicht eingetreten wäre, kann er nicht haftbar gemacht werden", erklärt Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei der HDI Versicherung AG.
Ein Baum sollte beim Einwirken von äußeren Einflüssen wie Schnee oder Stürmen weder Baumteile verlieren noch umstürzen. Auf Nummer sicher geht, wer Baumpflege und -kontrolle von einer Fachfirma durchführen lässt und dies entsprechend dokumentiert. Der Baumkontrolleur überprüft den Baum unter anderem auf Standfestigkeit, Bruchstellen oder Schädlingsbefall und kann auch Auskunft darüber geben, in welchen Abständen eine fachmännische Kontrolle empfehlenswert ist. Abhängig ist dies von der Baumart, der Entwicklungsphase je nach Alter des Baumes und von dessen Standort.
Falls Baumteile auf ein Auto fallen oder ein Baum auf das Nachbargrundstück stürzt, können Ersatzansprüche des Geschädigten einen mehrstelligen Betrag erreichen. Deshalb ist eine Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ratsam. "Diese wehrt im Übrigen auch unberechtigte Ansprüche ab, wenn den Eigentümer keine Schadenersatzpflicht trifft", ergänzt Manekeller. Schäden am eigenen Hab und Gut, die durch einen sturmbedingt umgestürzten Baum entstehen, sind ein Fall für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Auch diese ist nicht nur für Eigentümer von Bäumen empfehlenswert. Sobald Windstärke 8 erreicht ist, handelt es sich im Sinne der Versicherungsbedingungen um einen Sturm. Für Hochwasserschäden durch über die Ufer tretende Flüsse oder beispielsweise durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation nach einem Starkregen kommt wiederum die Elementarschadenversicherung auf. Diese kann in der Regel in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Auch das sollte regelmäßig kontrolliert werden:
Informationen zum Versicherungsschutz bei Unwetter gibt es etwa unter www.hdi.de.
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