Die Bauherren Iris und Markus Braun hatten sich bereits auf den Einzug in die eigenen vier Wände gefreut: Der Vertrag für das Eigenheim war unterschrieben und schon bald sollte der erste Spatenstich auf dem Baugrundstück erfolgen. Die bunten Broschüren des Hausanbieters ließen dabei nur wenig Wünsche offen – ein großer Garten mit passender Terrasse, für jedes Kind ein helles und freundliches Kinderzimmer und als Highlight das ausgebaute Dachgeschoss mit Elternschlafzimmer und begehbarem Kleiderschrank. Auch das von Iris Braun schon immer erträumte Badezimmer mit Eckbadewanne und getrennten Waschtischen war in den Hochglanzprospekten genauso, wie sie es sich immer vorgestellt hatte.
Doch schon bald nach dem Baubeginn zeigten sich die ersten Probleme: Anstatt den in der Broschüre hübsch eingerichteten Keller in Angriff zu nehmen, verwies der Bauunternehmer im Gegenteil auf die Baubeschreibung – diese enthielt weder die erforderlichen Erdarbeiten noch die sonstigen Arbeiten, die für eine Kellergründung nötig sind. Iris und Markus Braun mussten diese Leistungen zusätzlich beauftragen und die Kosten in ihre Finanzierung aufnehmen, denn ein Haus ohne Unterkellerung hatte für sie aufgrund der eigenen Vorstellungen und Wünsche wenig Sinn. Im weiteren Verlauf zeigte sich, dass die Baubeschreibung insgesamt viele Details einfach ausgelassen hatte – von den bunten Bildern in den Prospekten waren viele Dinge schlichtweg Sonderleistungen, für die das Ehepaar Braun tief in die Tasche greifen musste. Auch das ausgebaute Dachgeschoss war mitnichten im Preis für das Haus mit inbegriffen – auch hier musste Markus Braun für den Traum vom Elternschlafzimmer erneut bei der Bank für eine Aufstockung der Finanzierung vorsprechen.
So wie Iris und Markus Braun ergeht es bundesweit vielen anderen Bauherren: Im Vertrauen auf Verkaufsgespräche und Informationsbroschüren wird vor oder spätestens bei Vertragsabschluss die Baubeschreibung nicht gründlich genug entschlüsselt – dabei stellt diese die Basis für den Bauvertrag dar. Oft sind auch Formulierungen und Leistungen für Laien nur schwer verständlich – hier wäre Expertenrat angebracht, um Licht in den Dschungel aus Fachtermini und bauspezifischen Beschreibungen zu bringen.
Denken Sie stets daran, dass mündliche Zusagen von Verkäufern oder Beratern nur dann zu einklagbaren Forderungen werden können, wenn Sie sie im Fall der Fälle nachweisen können. Lassen Sie sich daher alle Zusagen immer auch schriftlich in der Baubeschreibung bestätigen. Nur so verhindern Sie, dass Unklarheiten zu Ihren Lasten ausgelegt werden!
Worauf hätte das Ehepaar Braun also achten müssen? Zunächst wäre eine vollständige und umfassende Baubeschreibung notwendig gewesen. Diese enthält nicht nur unbestimmte Beschreibungen mit jeder Menge Spielraum, sondern ganz konkrete und spezifizierte Aussagen über die Leistungen, die durch den Bauträger zu erbringen sind. Dazu zählen unter anderem:
Ob Massivhaus, Fertighaus, Rohbau oder KfW-Effizienzhaus – die Baubeschreibung sollte präzise formulieren, welches Bauvorhaben überhaupt umgesetzt werden soll. Dazu gehören auch die Wohnfläche und die Größe des Grundstücks, das bebaut wird – und zwar mit genauen Abmessungen und Angaben. „Pi mal Daumen“ hat in einer Baubeschreibung nichts verloren – konkrete Größen sind hier wesentlicher Bestandteil!
Auch der Fundamenttyp sollte im Rahmen der Baubeschreibung genau beschrieben und benannt werden. Er ist wesentlich für die Stabilität und Standfestigkeit Ihres Eigenheims, denn äußere Faktoren wie Boden- und Sickerwasser können bei fehlerhafter Abdichtung empfindliche Schäden am Bauwerk verursachen!
Auch „obenrum“ sollte die Baubeschreibung nicht lückenhaft oder schwammig sein – sowohl Art als auch die Zusammensetzung von verwendeten Komponenten müssen in Menge und Einsatzart nachvollziehbar und eindeutig benannt und aufgelistet werden. Je nach Hersteller sollten auch Modellnamen bzw. -nummern oder sogar Chargennummern mit aufgeführt werden. Je exakter, desto besser – dies gilt nicht nur bei der Planung des Architekten, sondern auch bei allen Fragen rund um Material und Baukomponenten.
Ob Rohbau oder schlüsselfertig – die Ausbaustufe Ihres Traumhauses sollte aus der Baubeschreibung klar und deutlich hervorgehen. Zwar gibt es hier keine verbindlichen Definitionen: Umso wichtiger ist daher eine Beschreibung, die zweifelsfreie Auskunft über das Ergebnis gibt. Formulierungen, die eine Leistung nur floskelartig umreißen, können im späteren Verlauf sowohl Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen bieten als auch finanzielle Überraschungen und erheblichen Zeitverlust beinhalten – alle Leistungen, die nicht in der Baubeschreibung aufgeführt sind, gehen später zulasten der Bauherren!
Iris und Markus Braun hätten schon im Vorfeld sämtliche Probleme rund um den Hausbau vermeiden können: Eine unabhängige Bauberatung hilft zukünftigen und aktuellen Bauherren bei allen Fragestellungen, die sich rund um das Eigenheim ergeben. Insbesondere bei der enorm wichtigen Baubeschreibung stehen Ihnen Fachleute aus dem Baubereich zur Verfügung und begleiten Sie von der Planung bis hin zur Schlüsselübergabe Ihres fertigen Eigenheimes. Ein Bauberater steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, denn: Anstelle eines Kaufvertrags sind diese darauf bedacht, Sie umfassend und bestmöglich auf dem Weg in die eigenen vier Wände vor Risiken, finanziellen Verlusten und Baumängeln zu schützen.
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