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Alarmanlage für Eigenheime: Sicherheit, die sich lohnt

Laut der aktuellen Einbruchsstatistik ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im vergangenen Jahr zum achten Mal in Folge wieder gestiegen. Bundesweit wurden von der Polizei über 152.000 Fälle registriert. Alle vier Minuten wird in Deutschland ein Wohnungseinbruch verübt. Meistens wird über schlecht gesicherte Wohnungstüren und Fenster bzw. Fenstertüren in die Wohnung eingedrungen.

Immerhin stieg auch die Zahl der versuchten Einbrüche leicht an, was positiv zu bewerten ist – diese scheitern nämlich meist an sicherungstechnischen Maßnahmen. Eine Möglichkeit sein Eigenheim gegen Einbrüche zu schützen, kann eine Alarmanlage sein. Alarmanlagen sind generell nur sinnvoll, wenn das Objekt bereits durch eine optimale Kombination von mechanischen und baulichen Sicherungsmaßnahmen geschützt ist. Diese bestehen aus sicheren Türen und Fenstern, inklusive entsprechender Schlösser. Eine Alarmanlage erhöht dann im Fall eines Einbruchsversuches für den Täter lediglich das Risiko einer Entdeckung. Daher ist der Abschreckungseffekt bei einer erkennbar installierten Alarmanlage oft am wirkungsvollsten.

Machen Sie es dem Einbrecher schwer und er gibt auf!

Wichtig ist es, dem Einbrecher den Einstieg möglichst schwer zu machen. Wenn der Dieb nicht innerhalb von fünf Minuten in das Objekt eindringen kann, gibt er normalerweise auf. Auch ein ausgelöster Alarm sorgt in den meisten Fällen dafür, dass die Langfinger das Weite suchen. 40 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern – daher lohnt es sich durchaus, in Sicherheit zu investieren.

  • Über 152.000 Einbrüche im Jahr 2014
  • alle vier Minuten wird in Deutschland eingebrochen
  • 40 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern an Sicherheitsmaßnahmen

Die Wahl der richtigen Alarmanlage

Bei Einbruchmeldeanlagen (EMA) unterscheidet man grundsätzlich in Fallenüberwachung und Außenhautüberwachung. Eine EMA mit Fallenüberwachung wird erst aktiv, sobald ein Einbrecher den gesicherten Bereich betritt. Hier wird durch Bewegungsmelder (Infrarot, Ultraschall oder Mikrowellen) ein Eindringen registriert und dann ein Alarm ausgelöst, der Aufmerksamkeit erregen soll.

Bei der Installation müssen selbstverständlich die Nutzung der Räume und auch Umwelteinflüsse, wie sich bewegende Äste u.ä., bedacht werden. Ein System mit Außenhautüberwachung überwacht hauptsächlich Fenster und Türen auf ein unbefugtes Öffnen oder Durchbruch. Diese Herangehensweise hat zwei Vorteile gegenüber der Fallenüberwachung: Zum einen wird ein Alarm bereits ausgelöst, bevor Eindringlinge in der Wohnung sind und zum anderen kann man eine solche Alarmanlage auch einschalten, wenn man in der Wohnung anwesend ist und schläft. Für bewohnte Objekte ist diese Methode geeigneter, oft wird aber auch eine Kombination aus beiden Arten angewendet.

Wie wird Alarm ausgelöst?

Auch bei der Art der Alarmierung wird zwischen zwei verschiedenen Arten unterschieden. Ein externer Alarm soll durch auffällige optische und akustische Signalgeber vor Ort einen Einbrecher abschrecken und Nachbarn oder die Bewohner selbst aufmerksam machen. Der Fernalarm leitet ein Signal an eine Hilfe leistende Stelle weiter, die möglichst schnell vor Ort sein kann. Optimal ist eine Kombination aus beiden Arten.

Die Signalgeber sollten für den Einbrecher schwer erreichbar sein und gleichzeitig gut sicht- und hörbar für Nachbarn sein. Sinnvoll sind zwei akustische Signalgeber und ein Optisches. Der akustische Signalgeber kann daher auch innerhalb des Objekts installiert werden, solange er trotzdem nach außen hin gut hörbar ist. Der Fernalarm erfolgt üblicherweise zu einem privaten Sicherheitsunternehmen. Dieses sollte eine Zusage geben, dass jederzeit Interventionspersonal verfügbar ist und auch eine Alarmvorprüfung sollte durchgeführt werden.

Welche Alarmanlage bei welchem Risiko?

Alarmanlagen sind in vier Klassen eingeteilt, die das Risiko der zu schützenden Objekte betreffen. Natürlich kann man bei erhöhtem Sicherheitsbedürfnis auch zu einer höheren Klasse greifen, als eigentlich empfohlen. Die unterste Klasse liegt unterhalb der polizeilichen Anforderungen und wird daher nicht empfohlen.

  • Eine EMA der Klasse A bzw. Grad 2 ist angemessen für kleinere, private Wohnobjekte. Diese Alarmanlage bietet eine mittlere Überwindungssicherheit und Ansprechempfindlichkeit.
  • Anlagen der Klasse B / Grad 3 sind für Wohnobjekte mit erhöhter Gefährdung oder kleinere Gewerbeobjekte zu empfehlen und verfügen über eine hohe Überwindungssicherheit.
  • EMAs der Klasse C bzw. Grad 4 sind gedacht für Wohnobjekte, Gewerbeobjekte oder öffentliche Einrichtungen mit hoher Gefährdung. Hier wird auf höchste Standards und eine erhöhte Ansprechempfindlichkeit gesetzt.

Bei der Auswahl und Installation einer Alarmanlage sollte man sich immer von Experten beraten lassen. Achten Sie auch darauf, dass alle Geräte über die DIN EN 45011 verfügen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, Bonn, oder die VdS Schadenverhütung GmbH, Köln prüfen EMAs und vergeben dann eine entsprechende Prüfnummer, die die Tauglichkeit versichert.

Bei Fragen rund um das Thema Alarmanlagen können Sie sich zum Beispiel an die Spezialisten von IPS secure GmbH (www.ips-technik.de) wenden.

 

 

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