Beratung Hausbau

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

DEnergieeinsparverordnungie Mitgliedstaaten der EU mussten für Neubauten ab 2021 einen Standard für ein sogenanntes Niedrigstenergiegebäude auf den Weg gebracht haben. Bislang war es so, dass die EnEV und das EEWärmeG nicht aufeinander abgestimmt waren, was bei der Umsetzung der Vorgaben oftmals zu Schwierigkeiten führte. Das Resultat ist das nun seit 1. November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz. Dieses Gesetz hat zwar kaum grundlegende Vorgaben hervorgebracht, jedoch wurden nunmehr die Gesetze, welche die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäude regeln sollen, in ein Gesetz verankert.

Sie finden hier weitere Informationen zum GEG:
https://www.hausbauberater.de/gebaeudeenergiegesetz-geg

 

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die wichtigsten Aspekte der Verordnung 2014 in einer kurzen Zusammenfassung dargestellt:

Die EU-einheitliche Richtlinie für Gebäude (EPBD 2010) gab den Anstoß für eine Novellierung der EnEV: Danach musste die neue Verordnung bis spätestens 09.07.2012 in Kraft getreten sein, was aber nicht gelang. Die mit der Novellierung verbundenen Regelungen zum Bau von Niedrigstenergiegebäuden sollen bis Ende 2018/2020 greifen und sind im Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2012) fest verankert. Hierbei wird von einem klimaneutralen Gebäude gesprochen, das als Standard für Niedrigstenergiegebäude gilt. Der Primärenergiebedarf muss seit dem 1. Januar 2016 25 % geringer sein als es noch in der EnEV 2009 vorgeschrieben war. Die Anforderungen an die Dämmwirkung der Gebäudehülle wurden zum selben Stichtag um durchschnittlich 20 % heraufgesetzt. Alle Neubauten, die als Nichtwohngebäude gelten, sind von diesen Referenzwerten nicht betroffen. Damit sind gegenüber den Vorschriften zur Verordnung 2009 erhebliche Veränderungen festgeschrieben worden. Die vorgeschriebenen Regelungen wurden deutlich verschärft, wobei zwischen den Vorgaben für Neubauten oder Sanierungen deutliche Unterschiede festzustellen sind. Ebenfalls wurden die im Falle eines Verstoßes festgelegten Geldbußen spürbar angehoben. So soll die strikte Einhaltung der neu festgelegten Vorgaben durchgesetzt werden. Insbesondere bei der Wärmedämmung wurde der spezifische Transmissionswärmeverlust um das 1,3-Fache angepasst. Doch in diesen Bereichen ist durch die Intervention des Bundesumweltministeriums (BMU) noch mit weiteren Verschärfungen zu rechnen.



Please publish modules in offcanvas position.