Wenn der Entschluss, ein Haus zu bauen, erst mal getroffen wurde, kommen viele Entscheidungen auf Sie zu. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Eigenheim zu errichten. Während früher noch oft in Eigenregie gebaut wurde, werden heute immer öfter Baufirmen oder Hausanbieter mit dem Hausbau aus einer Hand beauftragt. Hausanbieter und Bauunternehmen werben gern und viel mit dem Slogan "Hausbau zum Festpreis". Für Bauherren kann der eigentlich beruhigende Gedanke, alle Bauleistungen zum Festpreis zu erhalten, jedoch problematisch werden.
Der für den Hausbau vereinbarte Festpreis findet in den meisten Fällen auch in der Baufinanzierung Berücksichtigung und so sind Nachforderungen beim Bauen nicht nur unangenehm, sondern können zur Folge haben, dass der Hausbau nicht wie geplant gelingt. Entweder müssen betroffene Bauherren auf Leistungen verzichten oder – im schlimmsten Fall – das Bauen aufgeben.
Was ist eine Festpreisgarantie?
Die Festpreisgarantie ist eine Preisbindung vom Bauträger, Bauunternehmen oder Generalübernehmer für die vereinbarte Bauleistung. Sie gilt für einen festgelegten Zeitraum. In der Regel wird ein Festpreis für 6 bis 12 Monate angeboten. Die Festpreisgarantie gewährleistet also, dass das Bauvorhaben auch tatsächlich zu einem von vornherein fixierten Preis fertiggestellt wird. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt der Kosten- und Kalkulationssicherheit von großer Bedeutung. Eine Festpreisvereinbarung erhalten Bauherren nur durch eine ausdrückliche Regelung im Bauvertrag. Jedoch wird durch unklare Formulierungen und/oder unübersichtliche Vertragsgestaltungen die Festpreisvereinbarung im Bauvertrag häufig stark entwertet. Es ist also wichtig, dass Sie die Festpreisklausel genau prüfen. Auch die Dauer der Preisbindung ist bei den verschiedenen Hausanbietern unterschiedlich.
Warum der Glaube an die Festpreisgarantie allein nicht hilft:
Wenn Sie den Text oben gelesen haben, wissen Sie, dass Ihnen eine Festpreisgarantie garantiert, dass keine zusätzlichen Kosten beim Hausbau auf Sie zukommen. Davon ausgehend, dass ein Festpreis schließlich gewährleisten soll, dass Ihr Eigenheim zu eben diesem fest vereinbarten Preis an Sie übergeben wird, haben Sie beim Hausbau zunächst ein gutes Gefühl. Man versprach Ihnen schließlich, dass vor allem im Hinblick auf die Baufinanzierung die Kosten- und Kalkulationssicherheit beim Hausbau durch eine Festpreisvereinbarung von großer Bedeutung sei.
Wir wissen aus unzähligen Beratungsgesprächen, dass Bauinteressenten und Bauherren an einen Festpreis glaubten und während des Bauens dennoch zusätzliche Kosten aufbringen mussten. Dabei handelte es sich nicht etwa um die obligatorischen Baunebenkosten, sondern um allgemeine Baukosten für den Hausbau, von denen die Bauherren glaubten, dass diese im Bauvertrag inkludiert gewesen seien. Dass die Festpreisgarantie nur im Zusammenhang mit dem vereinbarten Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung steht, wurde diesen Bauherren erst später klar. Zu spät, denn der Festpreis basiert nur auf der vertragsgegenständlichen Baubeschreibung.
Dafür ein Beispiel:
Wenn Bauinteressenten ein schlüsselfertiges Haus angeboten wird, finden wir oft in der Baubeschreibung die Aussage "Der Preis gilt ab Oberkante Bodenplatte". Das bedeutet nichts anderes, als dass weder die Erdarbeiten, noch die Bodenplatte im Preis enthalten sind. Ganz zu schweigen von der Baustelleneinrichtung und einem Baugrundgutachten! Der Festpreis bezieht sich dann also auf die Leistungen oberhalb der Bodenplatte!
Die Abhängigkeit von Festpreis und Baubeschreibung
Je genauer die Baubeschreibung ist, desto besser können Sie auch die verschiedenen Preise vergleichen. Sie sollten die Angebote genau prüfen und sich auch nicht scheuen nachzufragen. In einer detaillierten Baubeschreibung sollte von der Wandstärke, Heizsystem bis zu der Anzahl der Steckdosen pro Raum, alles enthalten sein. Verlassen Sie sich nie auf mündliche Nebenabreden. Besonders bei der Variante "schlüsselfertig" ist auf jedes Detail zu achten. Sind die Erdarbeiten und die Bodenplatte im Preis enthalten?
Alles, was nicht in der Baubeschreibung steht oder nur "auf Wunsch" enthalten ist, wird nur durch einen Aufpreis realisiert werden. Das Projekt Hausbau wird höchstwahrscheinlich das größte und teuerste Projekt Ihres Lebens werden. Die Festpreisgarantie hilft Ihnen als Bauherr, die Kosten im Griff zu haben. Bestehen Sie aber unbedingt bei jedem Anbieter auf eine ausführliche Leistungsbeschreibung und prüfen Sie diese lieber einmal mehr als zu wenig. Denn nur für diese Leistungen besteht die Festpreisgarantie. So werden Sie von teuren Überraschungen verschont bleiben und mit Freude als Bauherr agieren.
Was ist beim Festpreis zu beachten?
Unser Beitrag verdeutlicht, dass die Festpreisgarantie als Klausel im Bauvertrag nicht ganz so unproblematisch ist, wie es auf den ersten Blick erscheint. Der Gesetzgeber kennt keine verbindliche Definition, welche Kosten in einem Festpreis enthalten sein müssen. Wenn zum Beispiel in der vertragsgegenständlichen Baubeschreibung Kostenpositionen fehlen, nützt Ihnen der Festpreis nichts, denn die fehlende Position ist nicht eingeschlossen. Wichtig ist und bleibt demzufolge, dass Sie die Baubeschreibung prüfen. Nur was Sie im Bauvertrag vereinbart haben - und dazu gehört in der Regel dann auch die Baubeschreibung - können Sie mit einer Festpreisgarantie absichern. Bietet Ihnen zum Beispiel jemand ein Haus ohne Erdarbeiten an, sind die Erdarbeiten separat zu bezahlen.
Es ist beim Bauen sehr unangenehm, wenn Sie zwar einen Festpreis vereinbarten, es aber an einer entsprechend wasserdichten Baubeschreibung mangelt. Das Bauen zum Festpreis wird umso sinnvoller, je genauer die im Preis enthaltenen Leistungen definiert sind. Nur dann kann eine Festpreisgarantie auch Sicherheit vermitteln.